Betreiber von SenerTec Dachs Mini-BHKW Anlagen sollten jedes Jahr beim zuständigen Hauptzollamt die gezahlte Energiesteuer zurückholen. Für den im Dachs verfeuerten Brennstoff ist dazu beim
zuständigen Hauptzollamt der Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) zu stellen. Die Rückerstattung wird nur gewährt, wenn der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember des
Folgejahres, beim Hauptzollamt gestellt wird. Der Erstattungsantrag für das Jahr 2018 muss also spätestens bis zum 31.12.2019 gestellt sein. Sollten Sie den Termin versäumt haben,
ist Ihr Anspruch für das Jahr verfallen.
Energiesteuerrückerstattung 2019
Sehr geehrte Dachs Betreiber,
die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Energiesteuer haben sich geändert.
Die Bundesregierung hat das neue Gesetz zur Fortführung der Energiesteuerbefreiung von KWK-Anlagen bereits beschlossen. Die EU-Kommission hat das Gesetz geprüft.
Mit dem Gesetz werden einige Berechnungsgrundlagen geändert und Rückerstattungszeiträume neu geregelt.
Wir stellen Ihnen das HZA-Abrechnungsformular zum Download zur Verfügung.
Um das Ganze so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir ein neues Formular entworfen, das die benötigten Zahlen gleich in die entsprechenden Formulare des Hauptzollamtes bzw. der BAFA überträgt.
Der Wert für die Erstattung der Energiesteuer richtet sich jeweils nach dem im Dachs eingesetzten Brennstoff.
Mit unserem Erstattungsrechner ist der Antrag ganz leicht zu erledigen.
Bitte beachten Sie, dass das erste Quartal 90 Tage hat, das sind maximal 2.160 mögliche Betriebsstunden.