Für den im Dachs eingesetzten Brennstoff erhalten Sie als Dachs-Betreiber eine teilweise oder vollständige Entlastung von der gezahlten (im Brennstoffpreis enthaltenen) Energiesteuer. Der Entlastungsantrag ist spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Für das Steuerjahr 2021 muss also bis spätestens zum 31.12.2022 der Antrag gestellt sein.
Ab sofort steht Ihnen unser neues Online-Programm im DachsPortal2 zur Energiesteuer-Rückerstattung zur Verfügung.